BITBURG. „Patienten mit einer Schenkelhalsfraktur – umgangssprachlich auch als Oberschenkelhalsbruch und medizinisch als Femurfraktur bezeichnet – sollen einer jetzt im Bundesanzeiger veröffentlichten neuen Richtlinie zufolge rasch operiert werden“, betont Prof. Dr. med. Dr. h.c. Christian Wüster. Der Endokrinologe und Leiter Hormon- und Stoffwechselzentrum behandelt auch Patienten aus der Region Bitburg mit Osteoporose bzw. nach einer Schenkelhalsfraktur. „Wir richten zwar in unserer Praxis das Augenmerk in erster Linie auf Prävention, damit unsere Patienten mit Osteoporose keine Schenkelhalsfraktur oder andere Knochenbrüche erleiden. Doch nicht immer kann eine solche Fraktur vermieden werden, insbesondere dann, wenn Patienten unerwartet einen Sturz erleiden oder Osteoporose viel zu spät entdeckt wird“, schildert der Endokrinologe.
Die neue Richtlinie hält der Facharzt für die Region Bitburg für eine wichtige Unterstützung der Therapie. Denn Studien konnten nachweisen, dass ein rascher Eingriff innerhalb von 24 Stunden nach der Fraktur die Heilungschancen verbessern kann. „Voraussetzung ist natürlich, dass der Patient mit Schenkelhalsfraktur insgesamt in einem so guten Zustand ist, dass eine Operation bedenkenlos erfolgen kann“, betont. Prof. Wüster.
Die Leitlinie sieht vor, dass Krankhäuser verbindliche und interdisziplinär abgestimmte sowie schriftlich fixierte Standardabläufe einführen müssen, um Patienten mit Schenkelhalsfraktur rasch operieren zu können. Dabei muss der aktuelle Stand des medizinischen Wissens berücksichtigt werden. Krankenhäuser sind zudem durch die Leitlinie verpflichtet, Mindestanforderungen zur Versorgung von Patienten mit Femurfraktur zu erfüllen. Gelingt ihnen die nicht, dürfen sie einen Patienten mit Schenkelhalsfraktur nur erstversorgen.
Prof. Dr. med. Dr. h.c. Christian Wüster erklärt: „Ziel der Richtlinie ist es, eine flächendeckende gute Versorgung von Patienten mit Schenkelhalsfraktur zu gewährleisten. Denn hier gab es in den zurückliegenden Jahren immer wieder Kritik des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen, das Qualitätsmängel bei der präoperativen Verweildauer dieser Patienten festgestellt hat.“ Seinen Patienten in der Region Bitburg rät Prof. Wüster, im Notfall die Verlegung in ein entsprechend ausgestattetes Krankenhaus einzufordern.